Arbeits- und Betriebsmediziner
- • unterstützen das Unternehmen u. die Mitarbeiter bei:
– Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
– Planung, Ausführung und Unterhaltung von Anlagen, Einrichtungen usw.
– Beschaffung und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, -verfahren und -stoffen
– Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung
– Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
– Organisation der Ersten Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen
- • beraten zudem zu:
– möglichem Auftreten von Gesundheitsbeschwerden o. Erkrankungen mit Arbeitsbezug
– bedeutsamen Suchterkrankungen (insb. bei Arbeitsschutzrelevanz) wie Alkoholabhängigkeit
– Fragen des Arbeitsplatzwechsels von Mitarbeitern mit Einschränkungen sowie der (Wieder-)Eingliederung von Rehabilitanden
• unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht
• sind verpflichtend für Unternehmer zu bestellen gemäß ASiG §2 u. DGUV V2 §2