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Arbeits- und Betriebsmediziner

  • • unterstützen das Unternehmen u. die Mitarbeiter bei:
    – Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
    – Planung, Ausführung und Unterhaltung von Anlagen, Einrichtungen usw.
    – Beschaffung und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, -verfahren und -stoffen
    – Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung
    – Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
    – Organisation der Ersten Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen

  • • beraten zudem zu:
    – möglichem Auftreten von Gesundheitsbeschwerden o. Erkrankungen mit Arbeitsbezug
    – bedeutsamen Suchterkrankungen (insb. bei Arbeitsschutzrelevanz) wie Alkoholabhängigkeit
    – Fragen des Arbeitsplatzwechsels von Mitarbeitern mit Einschränkungen sowie der (Wieder-)Eingliederung von Rehabilitanden

    • unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht

    • sind verpflichtend für Unternehmer zu bestellen gemäß ASiG §2 u. DGUV V2 §2